

Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.
Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.
Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich ausführlich beraten lassen.
Kündigung ohne Grund, ungerechtes Arbeitszeugnis, Lohnzahlung ausgeblieben? Forderungen gegen Ihren Arbeitgeber können Sie oft nur vor Gericht durchsetzen. Das kostet meist viel Geld. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Sie auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten unterstützt. Arbeitsrechtsschutz können Sie sich problemlos als Baustein Ihrer privaten Rechtsschutzpolice sichern.